Auftragsdatenverarbeitungsverträge – ADV Verträge
Einen Auftragsdatenverarbeitungs-Vertrag (ADV-Vertrag) oder ein Data Processing Agreement (DPA) ist erforderlich, wenn ein Dritter als Auftragnehmer Daten erhält und verarbeitet. Hier gibt es zahlreiche Beispiele für Daten-Schnittstellen:
- Webhoster
- Webagentur
- Druckdienstleister (Post-, Paket-, Druckdienste)
- Newsletter Provider
- Buchhaltungs- und Lohnbuchhaltungs Service Provider bzw. Steuerberater (Mit besonders schützenswerten Daten)
- Externe Buchungssysteme (Eventmanagement, Gastgewerbe, Hotel)
- Analyse und Aggregierung von Website Traffic (Google Analytics, eTracker, ..)
- Cloud-Server Provider